Haushaltshilfe
Reinigungshilfe
BetrEuungsleistungen

In Hannover und Region

Unser Service

Unterstützung im Haushalt

Z.B. Fenster putzen, Wäsche- & Bügelservice u.v.m.

Leistungen über Krankenkasse

Verordnung einer Haushaltshilfe
nach § 38 SGV V

Leistungen über Pflegeversicherung

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI,
Entlastungsleistung nach § 45 SGB XI,
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI

Betreuung

Demenzbetreuung und Hilfe bei Ihrer Tagesstruktur

Einkaufsservice

Nach Ihren Gewohnheiten und Wünschen, gerne auch mit Ihnen zusammen

Kochen

Wir bereiten Ihr Essen gerne vor
Ort für Sie zu.

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Unterstützung bei Schriftverkehr

Wir helfen Ihnen bei Posteingängen und Schriftwechsel von z.B. Ämtern oder Behörden

Begleitung

Wir begleiten Sie z.B. zum Arzt, Krankengymnastik, Behörden, Spatziergänge, u.v.m.

Einzelangebote

Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten und stellen uns individuell auf Ihre Wünsche ein.

Abrechnungen

Wir rechnen über Krankenkassen und auch privat ab.

Reinigung

Wir bieten auch Reinigung für Privat, Hotels, Kitas und Büros an.

Haushaltshilfe
  • Wäscheservice
  • Bügelservice
  • Einkaufsservice
  • Demenzbetreuung
  • Abrechnung mit Krankenkasse
  • Leistungen über Pflegeversicherung
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistung
  • Pflegesachleistung
  • Verordnung einer Haushaltshilfe
  • Abrechnung privat
  • Hilfe bei Tagesstruktur
  • Unterstützung im Schriftverkehr
Alltagsbegleitung
  • zum Arzt
  • zur Krankengymnastik
  • zum Einkaufen
  • zu Behörden
  • zu Spaziergängen
  • zum Friedhof
  • u.v.m.
Begleitung
  • zu allen Familienfeiern
  • ins Theater oder Kino
  • zum Tanztee
  • Restaurantbesuch
  • zu Veranstaltungen

Wir beraten Sie gerne und stellen uns individuell auf Ihre Wünsche ein

Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen.

Leistungsanspruch und Abrechnungen

Pflegegrad

Sie haben ab Pflegegrad 1 bei Ihrer Pflegekasse monatlich Anspruch auf 125€ für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Diese stehen Ihnen zusätzlich zu und werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.

Verhinderungspflege

Um Hilfe für Alltag und Haushalt in Anspruch zu nehmen sichert Ihnen der Gesetzgeber die so genannte „Verhinderungspflege“ (§39 SGB XI) unter gewissen Voraussetzungen 1.612 € im Jahr zu.

Ärztliche Verordnung

Sie haben aufgrund von OP oder Krankheit eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe bekommen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Nehmen Sie mit uns direkt Kontakt auf. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Individuelle Betreuung

Wir bieten Ihnen im Alltag und Entlastung Ihrer vorhandenen Betreuungspersonen individuelle, flexible und zuverlässige Unterstützung an. Kontaktieren Sie uns gerne und Sie erhalten ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.

Abrechnung der Betreuungs und Entlastungsleistungen

Nachgewiesene erbrachte Leistungen können in der Regel mit dem Einverständnis des Versicherten (Abtretungserklärung) direkt mit der Pflegekasse oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden.

Der Verwaltungsaufwand und Verauslagen entfallen somit.

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