Haushaltshilfe
Reinigungshilfe
BetrEuungsleistungen
In Hannover und Region
Unser Service
Unterstützung im Haushalt
Z.B. Fenster putzen, Wäsche- & Bügelservice u.v.m.
Leistungen über Krankenkasse
Verordnung einer Haushaltshilfe
nach § 38 SGV V
Leistungen über Pflegeversicherung
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI,
Entlastungsleistung nach § 45 SGB XI,
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI
Betreuung
Demenzbetreuung und Hilfe bei Ihrer Tagesstruktur
Einkaufsservice
Nach Ihren Gewohnheiten und Wünschen, gerne auch mit Ihnen zusammen
Kochen
Wir bereiten Ihr Essen gerne vor
Ort für Sie zu.
Unterstützung bei Schriftverkehr
Wir helfen Ihnen bei Posteingängen und Schriftwechsel von z.B. Ämtern oder Behörden
Begleitung
Wir begleiten Sie z.B. zum Arzt, Krankengymnastik, Behörden, Spatziergänge, u.v.m.
Einzelangebote
Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten und stellen uns individuell auf Ihre Wünsche ein.
Abrechnungen
Wir rechnen über Krankenkassen und auch privat ab.
Reinigung
Wir bieten auch Reinigung für Privat, Hotels, Kitas und Büros an.
Haushaltshilfe
- Wäscheservice
- Bügelservice
- Einkaufsservice
- Demenzbetreuung
- Abrechnung mit Krankenkasse
- Leistungen über Pflegeversicherung
- Verhinderungspflege
- Entlastungsleistung
- Pflegesachleistung
- Verordnung einer Haushaltshilfe
- Abrechnung privat
- Hilfe bei Tagesstruktur
- Unterstützung im Schriftverkehr
Alltagsbegleitung
- zum Arzt
- zur Krankengymnastik
- zum Einkaufen
- zu Behörden
- zu Spaziergängen
- zum Friedhof
- u.v.m.
Begleitung
- zu allen Familienfeiern
- ins Theater oder Kino
- zum Tanztee
- Restaurantbesuch
- zu Veranstaltungen
Wir beraten Sie gerne und stellen uns individuell auf Ihre Wünsche ein
Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen.
Leistungsanspruch und Abrechnungen
Pflegegrad
Sie haben ab Pflegegrad 1 bei Ihrer Pflegekasse monatlich Anspruch auf 125€ für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Diese stehen Ihnen zusätzlich zu und werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.
Verhinderungspflege
Um Hilfe für Alltag und Haushalt in Anspruch zu nehmen sichert Ihnen der Gesetzgeber die so genannte „Verhinderungspflege“ (§39 SGB XI) unter gewissen Voraussetzungen 1.612 € im Jahr zu.
Ärztliche Verordnung
Sie haben aufgrund von OP oder Krankheit eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe bekommen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Nehmen Sie mit uns direkt Kontakt auf. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Individuelle Betreuung
Wir bieten Ihnen im Alltag und Entlastung Ihrer vorhandenen Betreuungspersonen individuelle, flexible und zuverlässige Unterstützung an. Kontaktieren Sie uns gerne und Sie erhalten ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.
Abrechnung der Betreuungs und Entlastungsleistungen
Nachgewiesene erbrachte Leistungen können in der Regel mit dem Einverständnis des Versicherten (Abtretungserklärung) direkt mit der Pflegekasse oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden.
Der Verwaltungsaufwand und Verauslagen entfallen somit.